Heilkräutertee

Fertigarzneimittel dürfen nach § 51 AMG ohne Sachkundeprüfung nicht abgegeben werden, sofern deren Wirkungen nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden können. Unsere Heilkräutertees sind für den Verkauf außerhalb der Apotheken als Fertigarzneimittel zugelassen. Der Verkauf loser Arzneiteemischungen ist außerhalb der Apotheken nicht erlaubt (§ 44, Abs. 2 Nr. 3b AMG).

Klassische Ansicht
*
Preise inkl. MwSt., zzgl. Versand